Überschwemmungsgebiete der Bezirksregierungen - Impressum

Unabhängig von den Vorgaben der EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) werden in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren die Überschwemmungsgebiete von hochwassergefährdeten Gewässern rechnerisch ermittelt und durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt bzw. vorläufig gesichert. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Aufgabe bleibt - unabhängig von der EG-HWRM-RL - weiterhin gesetzliche Pflicht und wird durch die Bezirksregierungen wahrgenommen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierungen.

Ansprechperson für inhaltliche Fragen

Bezirksregierungen von NRW

Fachliche Begleitung

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
ELWAS-Geschäftsstelle
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: +49 (0)211 - 1590 2165
Fax: +49 (0)211 - 1590 2205
E-Mail: elwas-gs@lanuv.nrw.de

Technische Konzeption, Realisierung und Betreuung

Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Geoinformationszentrum
40476 Düsseldorf - Mauerstr. 51
E-Mail: geoinformationszentrum@it.nrw.de
Tel.: +49 (0)211 9449-6301

Haftung

Das LANUV übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für etwaige Schäden materieller oder ideeller Art, die durch Nutzung des Dienstes verursacht werden, soweit sie nicht nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet sind.

Die in diesem Internetangebot veröffentlichten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität beziehungsweise Vollständigkeit. Rechtsverbindlich sind die Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die in den einschlägigen Verkündungsorganen (insbesondere Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW, Amtsblatt) bekannt gemacht worden sind.

Haftungsausschluss

Wir weisen darauf hin, dass Teile der Seiten oder das gesamte Angebot dieses Internetangebotes ohne gesonderte Ankündigung verändert, ergänzt, oder gelöscht werden können. Auch die vorübergehende oder endgültige Beendigung der Veröffentlichung ist ohne Ankündigung möglich.

Urheberrecht

Alle auf dieser Internetseite veröffentlichten Beiträge, Abbildungen und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des Herausgebers.

Barrierefreiheit

In die Webseiten sind die Richtlinien des World Wide Web Consortiums (WAI) und die Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) eingeflossen. Sie sollen einen möglichst unbeschränkten Zugang zu allen Informationen auf diesen Webseiten ermöglichen. Dazu zählt die Trennung von Inhalt und Layout, der weitgehende Verzicht auf JavaScript, optimierte Farben und Kontraste.